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DORA-Verordnung: Was Finanzdienstleister jetzt wissen müssen

IT Infrastruktur IT Compliance

Die DORA-Verordnung stellt neue, strenge Anforderungen an die IT-Sicherheit und Betriebsresilienz von Finanzdienstleistern. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen darauf vorbereiten können.

Hintergrund und Ziele der DORA-Verordnung

Die Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, die digitale Betriebsresilienz von Finanzdienstleistern zu stärken. Angesichts der zunehmenden Cyberbedrohungen und der wachsenden Abhängigkeit von digitalen Technologien in der Finanzbranche, wurde DORA eingeführt, um sicherzustellen, dass Finanzinstitute widerstandsfähiger gegenüber IT-Störungen und Cyberangriffen werden.

Ein wesentliches Ziel der Verordnung ist es, einheitliche Standards für die IT-Sicherheit und das Risikomanagement zu schaffen, die in der gesamten EU gelten. Dies soll nicht nur die Sicherheit der Finanzinstitute selbst verbessern, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher in die Stabilität und Zuverlässigkeit des Finanzsystems stärken.

Wen betrifft die DORA-Verordnung?

Die DORA-Verordnung betrifft eine Vielzahl von Akteuren im Finanzsektor. Dazu gehören Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister, Vermögensverwalter und weitere Finanzinstitute. Darüber hinaus sind auch IT-Drittanbieter, die Dienstleistungen für diese Finanzinstitute erbringen, von der Verordnung betroffen.

Unabhängig von der Größe des Unternehmens müssen alle betroffenen Parteien sicherstellen, dass sie die Anforderungen der DORA-Verordnung erfüllen. Dies bedeutet, robuste IT-Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren und kontinuierlich zu aktualisieren, um den sich ständig weiterentwickelnden Bedrohungen gerecht zu werden.

Die wichtigsten Anforderungen der DORA-Verordnung

Die DORA-Verordnung stellt eine Reihe von Anforderungen an die betroffenen Unternehmen. Dazu gehören unter anderem:

1. **Risikomanagement**: Finanzinstitute müssen umfassende Risikoanalysen durchführen und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung implementieren.

2. **IT-Sicherheit**: Es müssen höchste Standards in der IT-Sicherheit eingehalten werden, um Cyberangriffe abzuwehren und Datenlecks zu verhindern.

3. **Betriebsresilienz**: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre IT-Systeme auch bei Störungen funktionsfähig bleiben und schnell wiederhergestellt werden können.

4. **Berichterstattung**: Regelmäßige Berichte über IT-Risiken und Sicherheitsvorfälle müssen an die zuständigen Aufsichtsbehörden übermittelt werden.

Umsetzung der DORA-Verordnung in Ihrem Unternehmen

Die Umsetzung der DORA-Verordnung erfordert eine sorgfältige Planung und strategische Maßnahmen. Unternehmen sollten zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme ihrer aktuellen IT-Infrastruktur und Sicherheitsvorkehrungen durchführen. Basierend auf dieser Bestandsaufnahme können dann gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen.

Dabei ist es wichtig, sowohl technologische als auch organisatorische Aspekte zu berücksichtigen. Schulungen für Mitarbeiter, regelmäßige Überprüfungen der IT-Sicherheitsprotokolle und die Zusammenarbeit mit erfahrenen IT-Dienstleistern sind entscheidende Schritte, um die DORA-Konformität sicherzustellen.

Wie KYBERNA Sie bei der Einhaltung der DORA-Verordnung unterstützen kann

KYBERNA ist Ihr verlässlicher Partner, um die Anforderungen der DORA-Verordnung effizient und professionell umzusetzen. Mit unserer tiefen Expertise und zertifizierten Lösungsansätzen unterstützen wir Sie dabei, die digitale Resilienz Ihrer IT-Umgebung zu gewährleisten.

Unsere Dienstleistungen umfassen umfassende Risikoanalysen, die Implementierung robuster IT-Sicherheitslösungen und kontinuierliche Überwachung und Anpassung Ihrer Systeme. Mit KYBERNA an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Ihr Unternehmen bestens auf die Herausforderungen der DORA-Verordnung vorbereitet ist – effizient, sicher und gesetzeskonform.